Informationen für Elisabethkorb-Kunden

Der operative Betrieb der Lebensmittelausgabestelle wurde zum 12.07.2019 eingestellt.

Um sicherzustellen, dass unsere existenzunterstützende Hilfe bei den richtigen Menschen ankommt, gibt es wichtige Voraussetzungen, die unsere Kunden auszeichnen:

Folgende Bedingungen müssen durch unsere Kunden erfüllt sein:

  • Der dauerhafte Wohnort ist innerhalb der geografischen Grenzen der Stadtteile Mauenheim, Niehl oder Weidenpesch und wird durch ein amtliches Ausweisdokument nachgewiesen.
  • Durch einen aktuellen amtlichen Bescheid wird
    – ALG II (auch bekannt als Hartz IV) oder
    – KölnPass oder
    – Grundsicherung
    nachgewiesen.
  • Der Monatsbeitrag in Höhe von € 5,- pro Tafel-Kunde wurde bezahlt.
  • Die Ausstellung der Kundenkarte erfolgt zu festgelegten Zeiten durch die Koordinatoren.
  • Es wird den aktuellen Vertragsbedingungen zugestimmt.

Die Elisabethkorb-Kundenkarte in Verbindung mit einem amtlichen Ausweis ist zugleich Nachweis der Voraussetzungen.

Einen Rechtsanspruch auf einen Elisabethkorb gibt es nicht, auch kann das Angebot begrenzt werden.

Die Abholung der Elisabethkörbe kann nur in den vorher festgelegten Zeiten erfolgen. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns. Ihre Anfrage und deren Inhalt wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

Zur Zeit sind keine Vorregistrierungen mehr möglich! – Unsere Warteliste ist bis auf weiteres voll und geschlossen!

Eine Vorregistrierung in der Lebensmittelausgabestelle vor Ort ist nicht möglich!

Bitte beachten Sie, dass unser Angebot begrenzt sein kann und es zu einer Wartezeit kommen kann.

Hinweis: eine Vorregistrierung in anderen Lebensmittelausgabestellen in Köln ist nicht möglich, da alle Ausgabestellen nur für den jeweiligen Sozialraum/Stadtteil Kunden annehmen.

Kunden außerhalb der Stadtteile Mauenheim/Niehl/Weidenpesch können sich an die Kölner-Tafel wenden um die nächste Ausgabestelle zu erfragen.